Zahnversiegelung

Eine Zahnversiegelung (Fissurenversiegelung) ist als präventive Massnahme zu betrachten, um Karies auf den Kauflächen vorzubeugen. Häufig wird sie bei Kindern und Jugendlichen in Betracht gezogen, da der Zahnschmelz in dem Alter noch nicht ausgereift ist und die Zähne daher anfälliger für Karies sind.

Warum sollten Fissuren versiegelt werden?

Unter Fissuren sind die Furchen zwischen den Hügeln (Höckern) auf den Kauflächen der seitlichen Zähne gemeint. Häufig entsteht dort Karies, da sie aufgrund ihrer Tiefe schwierig zu reinigen sind. Kinder leiden daher häufig unter Karies auf den Kauflächen.

Wie verläuft eine Zahnversiegelung?

Zu Beginn wird der betroffene Zahn mit Hilfe eines Pulverstrahls gründlich gereinigt und von Ablagerungen sowie Zahnstein befreit. Diese schonende Vorgehensweise verhindert, dass die Zahnoberfläche geschädigt wird. Die gereinigte Zahnoberfläche wird im nächsten Schritt mit einem Ätzgel aufgeraut, damit das Versiegelungsmaterial ideal haften bleibt. Im Anschluss wird die Versiegelung aufgetragen und ggf. ausgehärtet. Im letzten Schritt wird der Zahn durch das Polieren der Oberfläche sowie Schleifen des überstehenden Materials in Form gebracht.

Wann ist eine Zahnversiegelung sinnvoll?

Vor allem Kinder und Jugendliche können von einer Zahnversiegelung profitieren, da ihre Fissuren häufig an Karies leiden. Es kommt vor, dass direkt nach dem Herauswachsen der Zähne bei Kindern eine Versiegelung zum Einsatz kommt, um das Kariesrisiko nachhaltig zu verringern. In der Regel halten Zahnversiegelungen ungefähr 10 Jahre und sollten danach erneuert werden.

Auch bei Erwachsenen könnte unter Umständen eine Zahnversiegelung sinnvoll sein. Beispielsweise kann der Zahnschmelz sogar bei gesunden Zähnen Risse entwickeln, die letztendlich einen idealen Ort für Kariesbakterien bilden. In solchen Fällen, wäre eine Versiegelung der Zähne sinnvoll.

Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie eine Zahnversiegelung benötigen (oder auch Ihr Kind), stehen Ihnen unser Prophylaxe-Team gerne zur Verfügung.

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